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Meldebestätigung
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Meldebescheinigung

Fordern Sie einfach hier online eine Meldebestätigung in Burg Stargard an.

meldebescheinigung.online ist keine offizielle Behördenseite, sondern es handelt sich um einen privaten Anbieter.
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Meldebescheinigung.online ist keine Behördenseite, sondern ein privater Dienstleister. Sie beauftragen uns hiermit eine Meldebescheinigung für Sie beidem zuständigen Amt zu beantragen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Meldebescheinigung

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

Eine Meldebestätigung (oder auch Meldebescheinigung, Anmeldebestätigung), ist ein vom Einwohnermeldeamt ausgestelltes Dokument, das als amtlicher Nachweis der Wohnanschrift dient. Eine Meldebestätigung können Sie nur für sich selbst anfordern (nicht für andere Personen)

Mit einer Einwohnermeldeamtsauskunft erhalten Sie die aktuelle Meldeadresse von jemanden anderen. Wenn Sie jemand suchen, dann hilft ihnen der Service von Einwohnermeldeamt24 weiter

Meldebestätigung Burg Stargard

Meldeamt Burg Stargard - Meldebescheinigung

Burg Stargard (bis 1929: Stargard) ist eine Kleinstadt südöstlich von Neubrandenburg im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im deutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Auf dem Burgberg steht die mittelalterliche Burg Stargard, welche der Stadt und der Herrschaft Stargard ihren Namen gab. Der Ort ist seit dem Jahr 1992 Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Amt Stargarder Land aus sechs umliegenden Gemeinden und der Stadt.
Einwohner in Burg Stargard ca. 5323
Burg Stargard PLZ 17094 und Telefonvorwahl 039603
Adresse der Stadtverwaltung: Mühlenstraße 30, 17094 Burg Stargard
Website: www.burg-stargard.de

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen einer Meldebescheinigung und einer Melderegisterauskunft?

Die Meldebescheinigung ist ein amtliches Dokument, das den aktuellen oder einen früheren Wohnsitz bestätigt. Die Meldebescheinigung beantragen Sie immer für sich selbst.
Bei einer Melderegisterauskunft können Sie ermitteln, wo ein andere Person gemeldet ist (Adressauskunft). Durch eine Melderegisterauskunft können sie die aktuelle Adresse einer Person (zum Beispiel Schuldner, Freund) ermitteln.

Was kostet eine Meldebescheinigung?

Die Kosten für eine Meldebescheinigung können je nach Gemeinde unterschiedlich sein. In der Regel betragen die Gebühren für eine Meldebescheinigung zwischen 5 und 10 Euro. Einige Gemeinden bieten auch die Möglichkeit an, die Meldebescheinigung kostenlos zu beantragen, z.B. bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung zum Nachweis von Hartz-IV-Leistungen oder bei Vorlage eines Schülerausweises.
Es ist ratsam, sich vorab bei der Meldebehörde über die genauen Kosten und mögliche Ermäßigungen zu informieren. Die Meldebehörde wird dir auch sagen können, ob du die Meldebescheinigung persönlich abholen oder sie dir per Post zusenden lassen kannst und welche Kosten hierfür anfallen.

Schnell & Fachgerecht

Der Versand der Meldebescheinigung erfolgt in der Regel per Post. Die Bearbeitung normalerweise 2-3 Tage

Alle Daten sind geschützt

Ihre Daten werden mit unserer neuesten Technologie verschlüsselt. Für eine andere Person kann keine Meldebescheinigung beantragt werden

Fakten über die Gemeine Burg Stargard, Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

1.Die Burg Stargard ist eine mittelalterliche Burg in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland.

2. Sie wurde im 13. Jahrhundert erbaut und steht noch heute auf dem Gebiet der alten Stadt Stargard.

3. Die Burg befindet sich etwa 30 km südwestlich von Neubrandenburg.

4. Zu ihren interessantesten Sehenswürdigkeiten gehören die runden Wehrtürme, die zur Verteidigung des Gebäudes errichtet wurden, und das Laternendach mit seiner weißen Holzverkleidung, das zu den ältesten in Mecklenburg-Vorpommern zählt.

5. Der älteste Teil der Burg, der Bergfried, ist etwa 400 Jahre alt.

6. Bis zum 19. Jahrh